ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer Matthias Triefenbach (nachfolgend „Texter“ genannt).
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Der Texter arbeitet auf Grundlage von Dienst- und Werkverträgen. Ein solcher Vertrag kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots zustande. Die Angebotserstellung sowie die Angebotsannahme haben schriftlich zu erfolgen.
2.2 Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten für die betreffenden Textpassagen bzw. Konzepte vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung des Texterverbands übliche Vergütung als vereinbart. Mit der Annahme des Angebots, und damit verbunden auch der AGB des Texters, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Vertragsstrafe.
2.4 An den von dem Texter erstellten Ideen und Texten werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bis zur vollständigen Bezahlung ist jegliche Nutzung der Arbeiten des Texters, auch in Teilen, ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten für die betreffenden Textpassagen bzw. Konzepte vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung des Texterverbands übliche Vergütung als vereinbart. Mit der Annahme des Angebots, und damit verbunden auch der AGB des Texters, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Vertragsstrafe.
2.5 Bei einem erweiterten Einsatz der vom Texter erstellten Ideen und Texte (z. B. in einem zusätzlichen als dem vereinbarten Medium, in zusätzlichen als den vereinbarten Medien, international), fallen zusätzliche Nutzungsrechte an, die zu einem branchenüblichen Honorar berechnet werden. Dies gilt auch, insofern die erstellten Texte oder Teile davon in eine andere Sprache übersetzt werden und so die Grundlage einer alternativen Sprachversion darstellen.
2.6 Grundlage aller die Berechnung von Nutzungsrechten / -faktoren betreffenden Honorare sind die Tarife der Allianz deutscher Grafiker & Designer (AGD):
Nutzungsart einfach: 0,2 exklusiv: 1
Nutzungsgebiet regional: 0,1 national: 0,4 europaweit: 1,2 weltweit: 2,5
Nutzungsdauer ein Jahr: 0,1 5 Jahre: 0,3 10 Jahre: 0,5 unbegrenzt: 1,5
Nutzungsumfang gering: 0,1 mittel: 0,3 umfangreich: 1,2
2.7 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber.
2.8 Der Texter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach der Honorartabelle des Texterverbands üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
2.9 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütungshöhe.
3. Vergütung
3.1 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung.
3.2 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, ist / sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.3 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der Honorartabelle des Texters, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 2.4) abgegolten.
3.4 Mit der Annahme des Kostenvoranschlags / Angebots durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser vertraglich, die auf Basis jenes Kostenvoranschlags / Angebots erstellte Rechnung für die gelieferte Projektarbeit des Texters zu den im Kostenvoranschlag / Angebot definierten Preisen zu bezahlen.
3.5 Werden Texte, Konzepte oder Entwürfe später oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt (z. B. auf zusätzlichen als den vereinbarten Werbemitteln, durch Übersetzung in eine andere Sprache oder über Deutschland hinaus), so ist der Texter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Siehe dazu auch 2.4 und 2.5.
4. Fälligkeit der Vergütung
4.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vom Texter vor Projektbeginn erstellt werdenden und vom Auftraggeber schriftlich frei gegebenen Kostenvoranschlags / Angebots.
4.2 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges hat der Schuldner sämtliche Verzugsschäden zu tragen. Siehe auch 4.6.
4.3 Erstreckt sich ein Auftrag über mehrere Monate oder erfordert es vom Auftragnehmer finanzielle Vorleistungen, so behält sich der Auftragnehmer die Stellung von Zwischenrechnungen vor. Wird zu Projektbeginn nichts anderes vereinbart, erfolgen die Zwischenabrechnungen monatlich und haben die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zum Gegenstand.
4.4 Zahlungsfrist für die in 4.3 genannten Zwischenhonorare ist 2 Wochen nach Rechnungseingang. Verspätet sich die Zahlung, kann der Texter nachfolgende Liefer- bzw. Präsentationstermine entsprechend verschieben.
4.5 Werden die bestellten Arbeiten zu Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4.6 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Der jeweils geltende Basiszinssatz ist der Seite www.bundesbank.de zu entnehmen. Siehe dazu auch §288 (2) BGB. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4.7 Der Schuldner hat sämtliche Kosten zu tragen, die durch die Verfolgung der ausstehenden Rechnungszahlung entstehen. Dazu gehören die Kosten für anwaltliche Mahnschreiben, für gerichtliche Mahnbescheide sowie Gerichtskosten. Es fallen jeweils die gesetzlich festgelegten Gebühren an, diese sind auch für Inkassobüros bindend.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der Honorartabelle des Texters (enthält diese entsprechende Positionen nicht: entsprechend der Honorarempfehlung des Texterverbands) gesondert berechnet. Es sei denn, es handelt sich um sachlich begründete Einzelkorrekturen bzw. Nachbesserungen nach konkreten Vorgaben, soweit dies zuvor vereinbart wurde, und nicht um Autorenkorrekturen.
5.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserteilung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Druck, Programmierung o. ä.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm eine entsprechende Vollmacht zu erteilen bzw. er erteilt sie automatisch mit dem Auftrag, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
5.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind bzw. eindeutiger Bestandteil des Auftrags sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung durch z. B. Grafiker oder Druckerei, sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen. Erfolgt dies nicht, haftet der Texter in keiner Weise für Nachfolgeschäden.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und gegen entsprechende Honorierung.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 2 einwandfreie ungefaltete Belege bzw. Belege in PDF-Form. Der Texter ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden. Bei besonders hochwertigen oder umfangreichen Exemplaren (Kataloge, Sammelwerke etc.) reicht 1 Exemplar, dies gilt auch für Film- bzw. Videokopien, Tonträger etc.
7.4 Der Texter ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse bzw. Auszüge daraus zu Referenzwecken in seinen eigenen Kommunikationsmedien (z. B. Website, Social Media) zu veröffentlichen (z. B. per Screenshots, Case Studies). Der Texter verpflichtet sich, Vertraulichkeitsaspekte zu beachten bzw. keine vertraulichen Inhalte publik zu machen.
8. Haftung
8.1 Der Texter verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für sachliche Fehler sowie versehentliche, z. B. orthografische oder grammatikalische Unachtsamkeiten. Für Arbeiten, die unter unzumutbarem Zeitdruck entstehen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
8.2 Änderungswünsche sind dem Texter schriftlich mitzuteilen. Für Fehler oder Versäumnisse, die aufgrund einer nicht schriftlichen Mitteilung entstehen, besteht keine Haftung von Seiten des Texters.
8.3 Der Texter verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.4 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ihm. Er haftet nur für sein eigenes Verschulden gem. 8.1.
8.5 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. Auch für alle weiteren vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Slogans, Darstellungen und andere Texterleistungen wie Produktnamen, TV- und Funk-Entwürfe entfällt jede Haftung des Texters.
8.6 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
8.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, oder nach erfolgter Freigabe während oder nach der Produktion Änderungen gleichweder Form an den unter Mitarbeit des Texters entstandenen Werbematerialien, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtig sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Für den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit vorzeitig beenden möchten, werden die abgeschlossenen Projektphasen voll abgerechnet. Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, wird der bereits geleistete Arbeitsaufwand der laufenden Phase voll abgerechnet.
10.2 Erklärt der Auftraggeber die Arbeiten der laufenden Projektphase als nicht abgenommen, zahlt er dem Texter als Aufwandsentschädigung 50 % des für diese Phase bereits erbrachten Arbeitsaufwands.
10.3 Nutzungsrechte für nicht abgenommene Arbeiten werden in keinem Fall übertragen. Jedwede Nutzung von nicht abgenommenen Arbeiten durch den Auftraggeber ist, auch in Teilen, damit ausgeschlossen. Siehe dazu auch 2.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung im gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.
11.2 Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.3 Auch die Änderung des vorstehenden Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
11.4 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
11.5 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.
11.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01. Januar 2020
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